Fördergelder
Rahmenbedingungen
Fördergelder
10 Jahre Zinsbindung
ab 1,00 % geb. Sollzins
Annahmen:
Die angegebene Kondition gilt für das Programm "Energieeffizient Sanieren", Programm 151. Der Effektivzinssatz von auch 1,00 % eff. p.a., Tilgungszuschuss bis zu 12,5% je nach erreichtem KfW-Effienzienzhaus-Standard, gilt für die Dauer der Sollzinsbindungsfrist von 10 Jahren. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.), maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit, für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Wohngebäuden finanziert. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre. Es sind mindestens ein, höchstens zwei Tilgungsfreijahre zu vereinbaren. Vorraussetzung: Es werden taggenau die maximal möglichen Laufzeitjahre ab dem 30.12. des laufenden Kalenderjahres, die maximal mögliche Anzahl tilgungsfreier Anlaufjahre und der maximal mögliche Sollzinsbindungszeitraum in Anspruch genommen.
mind. ein tilgungsfreies Anlaufjahr (max. 2 Jahre)
Eigennutzung oder Vermietung der Immobilie
nachrangige oder erstrangige Absicherung des Darlehens über eine Grundschuld
einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation
Einhaltung der KfW Mindestanforderungen zum KfW Energie-Effizienzhaus
Stand: 20.09.2011
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